Rechtsanwalt Stefan Müller
- Jahrgang 1964
- Studium des Rechtswissenschaften von 1984 – 1990
- Fachanwalt für Strafrecht seit 1998
- Kanzleigründung in 2009
- überregional an allen deutschen Verwaltungsgerichten tätig
- seit zwei Jahrzehnten im Strafrecht tätig (Strafverteidiger)
Der Fachanwaltstitel wurde Fachanwalt Stefan Müller bereits im Jahr 1998 verliehen, so dass eine 20-jährige ununterbrochene Tätigkeit im Strafrecht besteht. Unsere Mandanten greifen gerne auf seine langjährige Erfahrung zurück.
Schwerpunkt von Herrn Müller: Strafrecht
- Strafanzeigen wegen häuslicher Gewalt (> Bezug zum Familienrecht)
- Straftaten im steuerlichen Bereich, die beide Ehepartner betreffen
Schwerpunkt von Herrn Müller: Ausländerrecht
- Verlust des Aufenthaltsrechts von Drittstaatsangehörigen im Falle einer Trennung oder Scheidung
Kanzleisprachen: deutsch, englisch und türkisch.
Sie können mit Fachanwalt Stefan Müller in deutscher und englischer Sprache kommunizieren. Eine Rechtsanwaltsfachangestellte in unserer Kanzlei spricht türkisch und ist türkisch sprechenden Mandantinnen und Mandanten gerne behilflich.
Die Gerichtssprache ist deutsch. Der Schriftverkehr mit dem Gericht und den Parteien wird ausschließlich deutscher Sprache geführt.
Da unsere Kanzlei auch viele ausländische Mandanten betreut, sind wir auf mangelnde Sprachkenntnisse gut eingestellt und Sie können zum Termin beim Rechtsanwalt natürlich gerne einen eigenen Übersetzer mitbringen. Ansonsten müssten Sie die Dienste eines Übersetzungsbüros in Anspruch nehmen.