Wichtige Fragestellungen zum Thema Unterhalt

Unterhalt

Wieviel Kindesunterhalt muss ich bezahlen?

Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich in erster Linie nach der jeweils gültigen Düsseldorfer Tabelle.

Ehegattenunterhalt: Hier wird unterschieden zwischen dem Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt.

Dabei handelt es sich um zwei verschiedene Anspruchsgrundlagen d.h., Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt sind nicht identisch.

Steht mir Unterhalt zu? Oder muss ich Unterhalt bezahlen?

Gerne berate ich Sie zu der Frage, ob Ihnen bei Trennung oder Scheidung Unterhalt zusteht oder ob Sie unterhaltspflichtig sind.

In diesen Fällen ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Frage des Bestehens von Unterhaltsansprüchen zwar im BGB geregelt ist, aber immer eine Einzelfallbetrachtung erforderlich ist.

Es ist daher z.B. zu klären, wie sich die ehelichen Lebensverhältnisse gestalten oder gestaltet haben, wie hoch die Einkünfte sind,  inwiefern Kinder betreut werden müssen, welche Möglichkeiten zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bestehen und ob es sich um Unterhalt in der Trennungszeit handelt oder um den Unterhalt nach der Scheidung.

In vielen Fällen bedarf sowohl der Trennungsunterhalt als auch der nacheheliche Unterhalt einer Regelung.

Auch die Einkommensverhältnisse und die Vermögenssituation spielt eine Rolle, genauso wie eventuell bestehende Verbindlichkeiten.

Die Frage, ob Unterhaltsansprüche bestehen oder nicht, ist z.B. auch von der obergerichtlichen Rechtsprechung abhängig, da es eine Vielzahl von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Unterhaltsrecht gibt. Diese sind aber immer auf den konkreten Einzelfall bezogen.

Die Menschen befinden sich ja auch nicht alle in der gleichen Lebenssituation, sondern die einzelnen Verhältnisse können sehr unterschiedlich sein.

Natürlich gibt es aber Grundsätze, die immer gelten. Auch die Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht befand sich bereits des Öfteren in einem Wandel.

Grundsätzlich wurde die Eigenverantwortung des Ehegatten nach der Scheidung hervorgehoben, da es die typische “Hausfrauenehe“ nur noch eher selten gibt.

Selbstverständlich berate ich Sie nicht nur zum Unterhalt, sondern mache auch entsprechende Ansprüche für Sie, falls erforderlich, gerichtlich geltend bzw. vertrete ich Sie, falls Sie auf Unterhalt in Anspruch genommen werden oder verklagt werden.

Viele gerichtliche Auseinandersetzungen lassen sich aber vermeiden, wenn entsprechende Verhandlungen bereits im Vorfeld zwischen den Parteien stattfinden.

Es besteht die Möglichkeit sämtliche streitigen Rechtsverhältnisse von Ehegatten vor oder im Zusammenhang mit Trennung/Scheidung einvernehmlich zu regeln, wenn beide Parteien daran interessiert sind. Der Abschluss einer notariellen Scheidungsvereinbarung oder eines Ehevertrages empfiehlt sich in vielen Fällen.

Natürlich besteht auch die Möglichkeit zu außergerichtlichen gemeinsamen Gesprächen zwischen den Parteien nebst deren Rechtsanwälten mit dem Ziel eine Einigung zu finden.

Dadurch können oft langwierige und kostspielige gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden. Dies gilt selbstverständlich nicht nur für Unterhaltssachen, sondern auch für weitere regelungsbedürftige Folgesachen, wie z.B. Güterstand, Hausratsteilung, Versorgungsausgleich.