Versorgungsausgleich, was bedeutet das?
Das Familiengericht führt von Amts wegen bei einer Ehescheidung nach deutschem Recht den Versorgungsausgleich durch.
Dabei werden alle Rentenansprüche der Ehegatten bei der gesetzlichen Rentenversicherung, bei betrieblichen Altersversicherungen oder öffentlich-rechtlichen und bei privaten Rentenversicherungen ermittelt und für die Ehezeit berechnet.
Wie werden Rentenansprüche aufgeteilt?
Das Gericht ordnet dann an, dass alle Ansprüche jeweils hälftig geteilt werden.
Ausnahmen davon sind möglich z.B. bei kurzer Ehedauer oder bei einem notariellen Ausschluss der Durchführung des Versorgungsausgleichs in einem Ehevertrag.
Bei Ansprüchen aus privaten Rentenversicherungsverträgen gibt es allerdings eine Wertgrenze, die hierfür erreicht sein muss.
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